Kinderschutz

Auf der Grundlage des § 8a, Sozialgesetzbuch VIII, haben die pädagogischen Fachkräfte in der Villa einen Kinderschutzauftrag. Das bedeutet, dass wir, wenn wir uns Sorgen um das Wohl eines Kindes machen, auf Eltern zugehen und diese Sorgen mit den damit zusammenhängenden Eindrücken auch an- und besprechen werden. Wichtig ist uns, dass wir alles mit Ihnen zusammen besprechen und ggf. weitere Schritte zusammen gehen. Wir kooperieren dabei mit verschiedenen Fachkräften (z.B. dem Kinderschutzzentrum). Eine wichtige Aufgabe innerhalb solch eines Prozesses ist es für uns, immer wieder mit den Eltern zusammen die Schritte im Prozess auszuwerten und die nächsten Schritte zu planen. Was sehr von Bedeutung ist: Wenn wir den Eindruck haben, dass es einem Kind nicht gut geht, dann besprechen wir dies erst einmal innerhalb des gesamten Teams und ziehen auch externe Berater hinzu. Dadurch garantieren wir, dass unsere Entscheidung, Eltern bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung anzusprechen, sehr fundiert und durchdacht ist. Innerhalb dieser Prozesse beachten wir selbstverständlich die Erfordernisse des Datenschutzes.